Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,

die Satzung der Stadt Hilden über Gestaltung, Größe und Anzahl von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung) dauerhaft in das Ortsrecht der Stadt Hilden aufzunehmen.

Der Satz 2 in § 6 der Satzung („Sie tritt außer Kraft nach Ablauf von fünf Jahren nach der öffentlichen Bekanntmachung.“) wird gestrichen.

Die Satzung tritt damit am 08.06.2016 nicht außer Kraft.