Sitzung: 17.02.2016 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/073
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,
die Satzung der
Stadt Hilden über Gestaltung, Größe und Anzahl von Abstellplätzen für Fahrräder
(Fahrradabstellplatzsatzung) dauerhaft in das Ortsrecht der Stadt Hilden
aufzunehmen.
Der Satz 2 in § 6
der Satzung („Sie tritt außer Kraft nach Ablauf von fünf Jahren nach der
öffentlichen Bekanntmachung.“) wird gestrichen.
Die Satzung tritt
damit am 08.06.2016 nicht außer Kraft.