Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 177, 15. beschleunigte Änderung für das Grundstück Overbergstraße 12/12a gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).

 

Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein einzelnes Grundstück im Hildener Süden (Flurstück Nr. 778 in Flur 22 der Gemarkung Hilden). Ziel der Planung ist es, die benannte Fläche in eine Wohnbaufläche für Mehrfamilienhäuser umzuwandeln.