Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung für das Grundstück „Am Bruchhauser Kamp 4a“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).

 

Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein Grundstück im Hildener Süden. Es besteht aus dem Flurstück Nr. 588 sowie einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 583 (Stellplätze), beide in Flur 22 der Gemarkung Hilden. Ziel der Planung ist es, die benannte Fläche in eine Wohnbaufläche für ein kleines zweigeschossiges Mehrfamilienhaus umzuwandeln.