Beschluss: einstimmig beschlossen

Geänderter Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss:

 

Künftig sollen auch die Zielgruppe Berufserfahrener im Alter 50+ sowie junge Start-ups erschlossen werden. Die Kriterien für die Gewährung des Mietzuschusses werden dazu dem Wandel in der Gründerstruktur entsprechend angepasst.

 

Für den Zuschlag eines Zuschusses benötigt die Gründerin oder der Gründer ein positives Votum für das Geschäftskonzept (Businessplan) und die Konzeptidee von der zuständigen Kammer, einem Fachverband, einem Kreditinstitut, von einem Starter-Center NRW oder der Wirtschaftsförderung Hilden.