Sitzung: 16.12.2015 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 80/012
Geänderter Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss:
Künftig sollen
auch die Zielgruppe Berufserfahrener im Alter 50+ sowie junge Start-ups erschlossen
werden. Die Kriterien für die Gewährung des Mietzuschusses werden dazu dem
Wandel in der Gründerstruktur entsprechend angepasst.
Für den Zuschlag eines Zuschusses benötigt die Gründerin oder der Gründer ein positives Votum für das Geschäftskonzept (Businessplan) und die Konzeptidee von der zuständigen Kammer, einem Fachverband, einem Kreditinstitut, von einem Starter-Center NRW oder der Wirtschaftsförderung Hilden.