Sitzung: 16.12.2015 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 68/022
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2016 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und
Winterdienstgebühren 2016 ab 01.01.2016 sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.
Hiermit wird unter
der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1
der SV) beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:
1. Straßenreinigungsgebühren:
Straßenart |
Gebühr
2015 |
Gebühr
2016 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,29 Euro |
1,32 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,72 Euro |
1,76 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,55 Euro |
1,58 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,38 Euro |
1,40 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,21 Euro |
1,23 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
2.
Winterdienstgebühren:
Prioritätenstufe |
Gebühr
2015 |
Gebühr
2016 |
|
0 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 0 |
2,51 Euro |
1,90 Euro |
1 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 1 |
1,88 Euro |
1,42 Euro |
2 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 2 |
1,26 Euro |
0,95 Euro |
3 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 3 |
0,63 Euro |
0,47 Euro |
4 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 4 |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
2.1 Sonstige
Gebühren:
Für den Erwerb von
Granulat zum Streuen auf Gehwegen wird die Gebühr je 10 Liter auf 2,00 Euro
festgesetzt.