Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2016 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren 2016 ab 01.01.2016 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.

Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1 der SV) beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

 

1. Straßenreinigungsgebühren:

 

Straßenart

Gebühr 2015

Gebühr 2016

0

Fußgängerzonen

1,29 Euro

1,32 Euro

1

Anliegerstraßen

1,72 Euro

1,76 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,55 Euro

1,58 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,38 Euro

1,40 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,21 Euro

1,23 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

2. Winterdienstgebühren:

 

Prioritätenstufe

Gebühr 2015

Gebühr 2016

0

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0

2,51 Euro

1,90 Euro

1

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1

1,88 Euro

1,42 Euro

2

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2

1,26 Euro

0,95 Euro

3

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3

0,63 Euro

0,47 Euro

4

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 Euro

 

2.1 Sonstige Gebühren:

 

Für den Erwerb von Granulat zum Streuen auf Gehwegen wird die Gebühr je 10 Liter auf 2,00 Euro festgesetzt.