Sitzung: 16.12.2015 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 68/021
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss
Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2016 und beschließt die
Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2016 sowie die in vollem
Wortlaut vorliegende 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen
und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2015 |
Gebühren
2016 |
Restmülltonnen |
||
660 l
wöchentlich |
1.755,60 Euro |
1.755,60 Euro |
770 l “ |
2.048,20 Euro |
2.048,20 Euro |
1.100 l “ |
2.926,00 Euro |
2.926,00 Euro |
40 l
14-täglich |
53,20 Euro |
53,20 Euro |
60 l “ |
79,80 Euro |
79,80 Euro |
80 l “ |
106,40 Euro |
106,40 Euro |
120 l “ |
159,60 Euro |
159,60 Euro |
140 l “ |
186,20 Euro |
186,20 Euro |
240 l “ |
319,20 Euro |
319,20 Euro |
660 l “ |
877,80 Euro |
877,80 Euro |
770 l “ |
1.024,10 Euro |
1.024,10 Euro |
1.100 l “ |
1.463,00 Euro |
1.463,00 Euro |
Biotonnen |
||
120 l
14-täglich |
12,00 Euro |
12,00 Euro |
240 l
14-täglich |
24,00 Euro |
24,00 Euro |
Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern
je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00
Euro festgesetzt.
Die Tonnentauschgebühr pro getauschte Tonne
wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro
getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro
festgesetzt.
Die Gebühr für das Rausziehen und
Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und
auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro
Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt. Bei vier-wöchentlicher Leerung
beträgt die Gebühr 69,03 € (Altpapiertonne).
Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird auf
60,00 Euro festgesetzt.
Ab einer dritten normalen Sperrgutanmeldung
pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf 20,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird
unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100
Liter festgesetzt.
Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll wird
unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter
festgesetzt.
Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern
je Laubsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 1,00 Euro
festgesetzt.
Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für
Altpapiercontainer 8,32 Euro, für Restmülltonnen/
gelbe Tonnen 1/26 der
aktuellen Gebühr.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.