Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für

die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage 1 der SV) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage WP 14 – 20 SV 68/20 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2016 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“