Sitzung: 16.12.2015 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/021
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:
Die in vollem
Wortlaut vorliegende 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für
die Entwässerung
der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage 1 der SV) wird
hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage
WP 14 – 20 SV 68/20 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das
Jahr 2016 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“