Sitzung: 16.12.2015 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/017
Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss
und den Haupt- und Finanzausschuss:
Der in vollem
Wortlaut vorliegende 1. Nachtrag zur Festsetzung der privatrechtlichen Entgelte
für die Nutzung von Straßengrundstücken (§ 23 Straßen- und Wegegesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Entgeltordnung für die Einräumung von
Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Hilden (Über-und
Unterbauungen, Einbauten) vom 17.12.2009 (Anlage 1 der SV) wird hiermit
beschlossen.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“