Sitzung: 02.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 68/023
Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2016 und beschließt
die in vollem Wortlaut als Anlage beigefügte 23. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung)
vom 20.06.1996.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.