Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im  Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2016 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2016 sowie die in vollem Wortlaut als Anlage beigefügte 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2015

Gebühren 2016

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.755,60 Euro

1.755,60 Euro

   770 l          

2.048,20 Euro

2.048,20 Euro

1.100 l          

2.926,00 Euro

2.926,00 Euro

     40 l   14-täglich

53,20 Euro

53,20 Euro

     60 l          

79,80 Euro

79,80 Euro

     80 l          

106,40 Euro

106,40 Euro

   120 l          

159,60 Euro

159,60 Euro

   140 l          

186,20 Euro

186,20 Euro

   240 l          

319,20 Euro

319,20 Euro

   660 l          

877,80 Euro

877,80 Euro

   770 l          

1.024,10 Euro

1.024,10 Euro

1.100 l          

1.463,00 Euro

1.463,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

12,00 Euro

12,00 Euro

   240 l   14-täglich

24,00 Euro

24,00 Euro

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.

 

Die Tonnentauschgebühr pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt. Bei vier-wöchentlicher Leerung beträgt die Gebühr 69,03 € (Altpapiertonne).

 

Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird auf 60,00 Euro festgesetzt.

Ab einer dritten normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf 20,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Laubsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 1,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro, für Restmülltonnen/

gelbe Tonnen 1/26 der aktuellen Gebühr.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.