Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für

die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage WP 14 – 20 SV 68/20

Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2016 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“