Sitzung: 02.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/017
Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss
und den Haupt- und Finanzausschuss:
Der in vollem
Wortlaut als Anlage beigefügte 1. Nachtrag zur Festsetzung der
privatrechtlichen Entgelte für die Nutzung von Straßengrundstücken (§23
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) –
Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des
Straßeneigentums der Stadt Hilden (Über-und Unterbauungen, Einbauten) vom
17.12.2009 wird hiermit beschlossen.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“