Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss:

Der in vollem Wortlaut vorliegende 1. Nachtrag zur Festsetzung der privatrechtlichen Entgelte für die Nutzung von Straßengrundstücken (§23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Hilden (Über-und Unterbauungen, Einbauten) vom 17.12.2009 wird hiermit beschlossen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“