Sitzung: 25.11.2015 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 2
Vorlage: WP 14-20 SV 60/017
Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss
und den Haupt- und Finanzausschuss:
Der in vollem
Wortlaut vorliegende 1. Nachtrag zur Festsetzung der privatrechtlichen Entgelte
für die Nutzung von Straßengrundstücken (§23 Straßen- und Wegegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten
zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Hilden (Über-und
Unterbauungen, Einbauten) vom 17.12.2009 wird hiermit beschlossen.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“