Sitzung: 29.10.2008 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: WP 04-09 SV 61/239
Beschlussvorschläge:
Antrag CDU, BA und Bündnis90/Die Grünen:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1.  Das ehemalige Schulgebäude hinter dem „Alten
Helmholtz" wird abgerissen. Die hierfür erforderlichen Kosten werden
außerplanmäßig bereitgestellt.
2. Â Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für eine attraktive, begehbare
Grünfläche sowie die Anlegung weiterer Parkplätze für VHS- und
Musikschulbesucher zu erstellen.
3.  Die
städtische Fläche soll planungsrechtlich weiterhin als „Fläche für den
Gemeinbedarf" ausgewiesen werden. Soweit für die Realisierung des Antrages
eine Änderung des beÂstehenden Bebauungsplanes erforderlich ist, wird die
Verwaltung beauftragt, ein entÂsprechendes Verfahren einzuleiten. Der
Flächennutzungsplan ist ebenfalls anzupassen.
Antrag SPD, FDP
und dUH
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 236 unter Beachtung und Beseitigung der
vom OVG Münster beanstandeten Punkte erneut ins Verfahren zu bringen.
Begründung:
Die Vermarktung
und Bebauung des Hinterlandes „Altes Helmholtz" war Teil des Konzeptes zur
Sanierung des Gebäudes und somit zur Entlastung des Haushaltes. Außerdem
entsprechen die Grundzüge des B-Planes 236 mit der „kleinen Lösung" den
Wünschen der großen Mehrheit der Anlieger der Augustastraße nach einer Bebauung
der Grundstücke im Hintergelände der Augustastraße.