Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschlussvorschläge:

 

Antrag CDU, BA und Bündnis90/Die Grünen:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

1.   Das ehemalige Schulgebäude hinter dem „Alten Helmholtz" wird abgerissen. Die hierfür erforderlichen Kosten werden außerplanmäßig bereitgestellt.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für eine attraktive, begehbare Grünfläche sowie die Anlegung weiterer Parkplätze für VHS- und Musikschulbesucher zu erstellen.

3.   Die städtische Fläche soll planungsrechtlich weiterhin als „Fläche für den Gemeinbedarf" ausgewiesen werden. Soweit für die Realisierung des Antrages eine Änderung des be­stehenden Bebauungsplanes erforderlich ist, wird die Verwaltung beauftragt, ein ent­sprechendes Verfahren einzuleiten. Der Flächennutzungsplan ist ebenfalls anzupassen.

 

 

Antrag SPD, FDP und dUH

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 236 unter Beachtung und Beseitigung der vom OVG Münster beanstandeten Punkte erneut ins Verfahren zu bringen.

Begründung:

Die Vermarktung und Bebauung des Hinterlandes „Altes Helmholtz" war Teil des Konzeptes zur Sanierung des Gebäudes und somit zur Entlastung des Haushaltes. Außerdem entsprechen die Grundzüge des B-Planes 236 mit der „kleinen Lösung" den Wünschen der großen Mehrheit der Anlieger der Augustastraße nach einer Bebauung der Grundstücke im Hintergelände der Augustastraße.