Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Erläuterungen zum Antrag:

Wie der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 41/018 zu entnehmen ist, wird die Sozialermäßigung bei städtischen kulturellen Angeboten und Veranstaltungen z.T.sehr unterschiedlich gehandhabt. Angeboten mit Sozialnachlass stehen solche ohne, oder nur mit abgestufter Ermäßigung gegenüber. Angesichts der – nach Erkenntnissen des DPWV – auch in unserer Region z.T.rasant steigenden Armutsrate ist davon auszugehen, dass die Bedeutung der Sozialermäßigungen zur gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe in Zukunft tendenziell zunimmt. Vor diesem Hintergrund, aber auch grundsätzlich empfiehlt sich eine Harmonisierung der Sozialtarife, zumindest soweit die Angebote und Veranstaltungen im Einfluss- oder Verantwortungsbereich der Stadt liegen.