Sitzung: 30.09.2015 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/038
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
den Bebauungsplan
Nr. 14A, 4. vereinfachte Änderung für den Bereich Mittelstraße/ Heiligenstraße/
Am Kronengarten gemäß der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666) in der z.Zt. gültigen Fassung sowie § 10 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl.
I S. 1748), als Satzung.
Das Plangebiet
liegt in der Hildener Innenstadt. Es wird begrenzt im Norden durch die
Mittelstraße, im Westen durch die Heiligenstraße, im Süden durch die Straße Am
Kronengarten und im Osten durch die Westgrenze der Flurstücke 647 und 649,
beide in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
Ziel des
Bebauungsplanes ist neben einem Ausschluss von Bordellen und weiteren Betrieben
des Rotlichtmilieus eine weitere Konkretisierung beim Ausschluss von
Vergnügungsstätten (u.a. Wettbüros).
Dem Satzungsbeschluss
liegt die Begründung vom 27.05.2015 zugrunde.