Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

den Bebauungsplan Nr. 14A, 4. vereinfachte Änderung für den Bereich Mittelstraße/ Heiligenstraße/ Am Kronengarten gemäß der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der z.Zt. gültigen Fassung sowie § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), als Satzung.

 

Das Plangebiet liegt in der Hildener Innenstadt. Es wird begrenzt im Norden durch die Mittelstraße, im Westen durch die Heiligenstraße, im Süden durch die Straße Am Kronengarten und im Osten durch die Westgrenze der Flurstücke 647 und 649, beide in Flur 49 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist neben einem Ausschluss von Bordellen und weiteren Betrieben des Rotlichtmilieus eine weitere Konkretisierung beim Ausschluss von Vergnügungsstätten (u.a. Wettbüros).

 

Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung vom 27.05.2015 zugrunde.