Sitzung: 24.09.2015 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/059
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
15B, 2. Änderung für den Bereich Regerstraße / Pfitznerstraße gemäß § 2 Abs. 1
BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1
des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) geändert wurde.
Das Plangebiet liegt im Bereich Regerstraße und Pfitznerstraße. Es
umfasst die Flurstücke 29, 30, 35, 37, 38, 40 - 42, 44,
74, 94, 97, 102, 124, 125, 129, 211, 212, und 217, 218 und Teile des Flurstücks
219 in Flur 29, sowie die Flurstücke 115 - 120,
122 - 127, 129 bis 131, 133, 446, 473, 483, 562, 563, 570, 571, 630 und 631
und Teile des Flurstücks 482 in Flur 28, alle in der
Gemarkung Hilden.
Durch den Bebauungsplan sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.
15B hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung geändert werden. Durch
ergänzende Festsetzungen - insbesondere zur Gebäudehöhe - soll erreicht werden,
dass sich künftige Bauvorhaben städtebaulich in die bestehende Situation
einfügen.