Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt:

 

Der 2. Bauabschnitt der Erschließungsanlage „Bahnhofsallee“ wurde gemäß dem Bauprogramm mit den dargestellten Änderungen fertiggestellt.

 

Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand der Stadt Hilden für die nachmalige Herstellung ermittelt und abgerechnet.

 

Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 das Abrechnungsgebiet.

 

Dieser Beschluss, sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke, sind öffentlich bekannt zu machen.