Sitzung: 26.08.2015 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/014
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt
Hilden beschließt:
Der 2. Bauabschnitt der Erschließungsanlage
„Bahnhofsallee“ wurde gemäß dem Bauprogramm mit den dargestellten Änderungen
fertiggestellt.
Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige
Aufwand der Stadt Hilden für die nachmalige Herstellung ermittelt und
abgerechnet.
Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke
bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005
das Abrechnungsgebiet.
Dieser Beschluss, sowie die der
Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke, sind öffentlich bekannt zu machen.