Sitzung: 26.08.2015 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/012
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
a) Die im vollen Wortlaut vorliegende
Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der Merkmale der endgültigen
Herstellung der Erschließungsanlage „Am Jägersteig –ohne Beleuchtung“ (Anlage
1) wird hiermit beschlossen.
Änderung: unter Ziffer 1 a) des
Satzungstextes wird das Wort „Teer“ gestrichen
b) Alle von der Erschließungsanlage
erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der
Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das
Abrechnungsgebiet.
Die vor bezeichnete Erschließungsanlage ist
endgültig hergestellt.
Sie entspricht den Merkmalen des § 1 der
zuvor unter a) benannten Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der
endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Am Jäger-
steig – ohne Beleuchtung“
Vorstehender Beschluss sowie die der Betragspflicht unterliegenden
Grundstücke (§ 133 Abs.1 Baugesetzbuch) sind öffentlich bekannt zu machen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“