Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die in der Anlage 1 beigefügte „Richtlinie der Stadt Hilden über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden im Stadtumbaugebiet Innenstadt“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ratsbeschluss zu dieser Richtlinie erst nach Rechtskraft des entsprechenden Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung und nach Aufhebung des HV6-Vermerks durch den Stadtentwicklungsausschuss im Amtsblatt zu veröffentlichen.