Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die vorliegende, von Bürgermeisterin Birgit Alkenings und Ratsmitglied Ludger Reffgen am 27.03.2015 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die zu beendende Teilnahme an der landesweiten Streusalzreserve, um so zukünftig Haushaltsmittel in Höhe von 24.000 Euro einzusparen.