Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 14, Enthaltungen: 1

Antragstext:

 

Es wird beantragt:

Die Bürgermeisterin durch den Rat der Stadt Hilden zu verpflichten, bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, durch die Belange der Baustellenanlieger unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden bzw. beeinträchtigt werden können, diese spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme konkret und ausführlich über die geplanten Aktivitäten und deren mögliche Auswirkungen auf die betroffenen Bürger, insbesondere über die Einschränkungen der Erreichbarkeit ihrer Grundstücke zu informieren. Dies gilt nicht nur bei von der Stadt beauftragten Maßnahmen, sondern auch bei allen Maßnahmen Dritter, von denen die Stadt Kenntnis hat.