Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 7

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1.      beschließt die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2015,

 

2.      beschließt die Fortsetzung folgender freiwilliger Maßnahme für einen weiteren Zeitraum von maximal drei Jahren (bis zum 31.12.2017):

 

Amt

Produkt

Zeile

Ergebnis-

Plan

Empfänger

Verwendungszweck

Betrag

in 2015

Beschluss

vom

III/41

040201

Kultur-förderung

15

Transfer- aufwen-dungen

Kultur

pflegende Vereine

Die Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden regeln die Höhe der Zuschüsse. Hier ist die Zahlung von Pauschal-, Jubiläums- und Sonderzuschüssen geregelt.

34.920 €

12.12.2012

(In Kraft getreten am 01.01.2013)

III/51

060107 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

15

Transfer-aufwen-dungen

Sozialpäda-gogische Einrichtung Mühle e. V.

Kinder- und Jugendclub Mühle,

Schulsozialarbeit

212.370 €

04.07.2012

 

 

 

Freizeit-gemein-schaft

Abenteuerspielplatz

260.400 €

12.12.2012

III/51

060301 Bereitstellung von Hilfen inner- und außerhalb von Familien

15

Transfer-aufwen-dungen

Sozialpäda-gogische Einrichtung Mühle e. V.

Erziehung in einer Tagesgruppe

262.550 €

04.07.2012

III/51

070102 Maßnahmen der Gesundheits-förderung

15

Transfer-aufwen-dungen

Sozialpäda-gogische Einrichtung Mühle e. V.

Suchtberatung

136.100 €

04.07.2012

III/50

100801

Hilfen für Wohnungslose

15

Transfer-aufwen-dungen

Sozialpäda-gogische Einrichtung Mühle e. V.

Wohnungsnotfallhilfe/ Wohnungssicherung und Sozialberatung

362.000 €

04.07.2012

 

und

 

3.      nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018 zur Kenntnis.