Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden fasst auf Empfehlung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR (siehe Drucksache Nr. N/VIII/2014/0507, Ziffer 5 des Beschlusses der VRR-Gremien vom 28.03.2014) folgende Beschlüsse zur Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems:

 

a.         Der Rat der Stadt Hilden beschließt, dass die Aufgaben gemäß § 5a der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR im Rahmen einer Mandatierung auf den Zweckverband VRR übertragen werden.

 

b.         Dar Rat der Stadt Hilden stellt fest, dass er als Aufgabenträger gem. § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW (für die Linie O 3 in Hilden) mit den weiteren Aufgabenträgern / zuständigen Behörden im Verbandsgebiet des Zweckverbandes VRR eine Gruppe von Behörden im Sinne des Artikel 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bildet.

 

c.         Der Rat der Stadt Hilden stimmt der Anpassung des VRR-Finanzierungssystems gemäß der Drucksache Nr. N/VIII/2014/0507 des VRR einschließlich Anlagen zu.

 

d.         Der Rat der Stadt Hilden stimmt der Anpassung der Finanzierungsrichtlinie des VRR (insbesondere der darin aufgezeigten Aufgabenverteilung) sowie der Anpassung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR zu.

 

e.         Der Rat der Stadt Hilden beschließt, dass die Finanzierung von kommunalen Verbundverkehrsunternehmen, an denen die Stadt Hilden beteiligt ist, weiterhin im Rahmen der Regelungen des § 19c der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR durchgeführt wird.

 

f.          Soweit erforderlich, führt die Stadt Hilden einen entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Beschluss zur Konkretisierung der Vorgaben nach § 19c der Zweckverbandssatzung des VRR herbei. Die Aufgabenträger der betroffenen Verkehrsunternehmen tragen dafür Sorge, dass die Vorgaben der Finanzierungsrichtlinie des VRR eingehalten werden.

 

g.         Der Zweckverband VRR erhält eine Mitteilung über diesen Beschluss.