Sitzung: 18.03.2015 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/025
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden fasst auf Empfehlung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR
(siehe Drucksache Nr. N/VIII/2014/0507, Ziffer 5 des Beschlusses der
VRR-Gremien vom 28.03.2014) folgende Beschlüsse zur Weiterentwicklung des
VRR-Finanzierungssystems:
a.        Der Rat der Stadt Hilden
beschließt, dass die Aufgaben gemäß § 5a der Zweckverbandssatzung des
Zweckverbandes VRR im Rahmen einer Mandatierung auf den Zweckverband VRR
übertragen werden.
b.        Dar Rat der Stadt Hilden
stellt fest, dass er als Aufgabenträger gem. § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW (für die
Linie O 3 in Hilden) mit den weiteren Aufgabenträgern / zuständigen Behörden im
Verbandsgebiet des Zweckverbandes VRR eine Gruppe von Behörden im Sinne des
Artikel 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bildet.
c.        Der Rat der Stadt Hilden
stimmt der Anpassung des VRR-Finanzierungssystems gemäß der Drucksache Nr.
N/VIII/2014/0507 des VRR einschließlich Anlagen zu.
d. Â Â Â Â Â Â Â Der Rat der Stadt Hilden
stimmt der Anpassung der Finanzierungsrichtlinie des VRR (insbesondere der
darin aufgezeigten Aufgabenverteilung) sowie der Anpassung der Zweckverbandssatzung
des Zweckverbandes VRR zu.
e.        Der Rat der Stadt Hilden
beschließt, dass die Finanzierung von kommunalen Verbundverkehrsunternehmen, an
denen die Stadt Hilden beteiligt ist, weiterhin im Rahmen der Regelungen des §
19c der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR durchgeführt wird.
f.         Soweit erforderlich,
führt die Stadt Hilden einen entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Beschluss
zur Konkretisierung der Vorgaben nach § 19c der Zweckverbandssatzung des VRR
herbei. Die Aufgabenträger der betroffenen Verkehrsunternehmen tragen dafür
Sorge, dass die Vorgaben der Finanzierungsrichtlinie des VRR eingehalten
werden.
g.        Der Zweckverband VRR
erhält eine Mitteilung über diesen Beschluss.