Sitzung: 18.03.2015 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/004
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz:
Die als Anlage im
vollen Wortlaut vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung zur Abänderung der
Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a
Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW in der festgesetzten Wasserschutzzone im
Stadtgebiet Hilden vom 26.05.2010 wird hiermit beschlossen.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen-.“