Der Rat der Stadt nahm nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom 11.11.2014 bis 31.12.2014 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 1der SV) und investiven Auszahlungen (Anlage 2 der SV).