Sitzung: 15.10.2008 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 04-09 SV 61/239
(Text gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, BA und Bündnis90/Die Grünen)
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss und
Wirtschafts-und Wohnungsbauförderungsausschuss:
1.
Das ehemalige Schulgebäude hinter dem „Alten Helmholtz“ wird, wie vom
Stadtentwicklungsausschuss bereits beschlossen, abgerissen. Die hierfür
erforderlichen Kosten werden außerplanmäßig bereitgestellt.
2.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Planung für eine attraktive,
begehbare Grünfläche sowie die Anlegung weiterer Parkplätze für VHS- und
Musikschulbesucher zu erstellen.
3.
Für den Geltungsbereich des für unwirksam erklärten Bebauungsplans Nr.
236 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung unverzüglich
die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Die städtische Fläche soll planungsrechtlich weiterhin als „Fläche für
den Gemeinbedarf“ ausgewiesen werden. Soweit für die Realisierung des Antrages
eine Änderung des bevorstehenden Bebauungsplanes erforderlich ist, wird die
Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
4.
Zusätzliche Parkplätze sollen maximal auf der jetzt bereits durch
Gebäude und Gebäudevorplatz versiegelten Fläche entstehen.
5.
Der alte Baumbestand wird festgeschrieben. Die alte Eiche neben dem
ehemaligen Schulgebäude ist bei einem Abriss fachgerecht vor Beschädigungen zu
schützen.
6.
Es wird eine Fußwegeverbindung Gerresheimer Straße /Hoffeldstraße
geschaffen. So sind der Nove-Mesto-Platz und die Haltestelle Nove-Mesto-Platz
vom alten Helmholtz schnell und gefahrlos erreichbar.
7.
Die Flächennutzungsplanänderung soll mit der frühzeitigen Beteiligung
der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verbunden werden.“