Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und

Wirtschafts-und Wohnungsbauförderungsausschuss:

 

1.

Das ehemalige Schulgebäude hinter dem „Alten Helmholtz“ wird, wie vom Stadtentwicklungsausschuss bereits beschlossen, abgerissen. Die hierfür erforderlichen Kosten werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

2.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Planung für eine attraktive, begehbare Grünfläche sowie die Anlegung weiterer Parkplätze für VHS- und Musikschulbesucher zu erstellen.

 

3.

Für den Geltungsbereich des für unwirksam erklärten Bebauungsplans Nr. 236 wird gemäß

§ 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung unverzüglich die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

 

Die städtische Fläche soll planungsrechtlich weiterhin als „Fläche für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen werden. Soweit für die Realisierung des Antrages eine Änderung des bevorstehenden Bebauungsplanes erforderlich ist, wird die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.

 

4.

Zusätzliche Parkplätze sollen maximal auf der jetzt bereits durch Gebäude und Gebäudevorplatz versiegelten Fläche entstehen.

 

5.

Der alte Baumbestand wird festgeschrieben. Die alte Eiche neben dem ehemaligen Schulgebäude ist bei einem Abriss fachgerecht vor Beschädigungen zu schützen.

 

6.

Es wird eine Fußwegeverbindung Gerresheimer Straße /Hoffeldstraße geschaffen. So sind der Nove-Mesto-Platz und die Haltestelle Nove-Mesto-Platz vom alten Helmholtz schnell und gefahrlos erreichbar.

 

7.

Die Flächennutzungsplanänderung soll mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem.

§ 4 Abs. 1 BauGB verbunden werden.“