Nachtrag: 11.12.2014
Sitzung: 17.12.2014 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 20/011
Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2013
wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
- Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Ãœbertragung eines Gesamtbetrages
an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.278.051,58 Euro (davon
Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3
GemHVO i. H. v. 151.457,99 Euro) und an Auszahlungsermächtigungen für
Investitionen i. H. v. 7.312.778,22 Euro zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von
Krediten im Haushaltsjahr 2013 nicht erforderlich gewesen ist.
- Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses
durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v.
6.900.674,82 € der Ausgleichsrücklage entnommen.