Sitzung: 15.10.2008 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/093
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
„a)      Die im vollen Wortlaut vorliegende
Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der Merkmale der endgültigen
Herstellung der Erschließungsanlage „Brucknerstraße - ohne Stiche“ (Anlage 1)
wird hiermit beschlossen.
b)        Alle von der Erschließungsanlage
erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der
Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.
Die vor bezeichnete Erschließungsanlage ist
endgültig hergestellt.
Sie entspricht den Merkmalen des § 1 der
zuvor unter a) benannten Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der
endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Brucknerstraße - ohne Stiche.
Vorstehender Beschluss sowie die der Betragspflicht unterliegenden
Grundstücke (§ 133 Abs.1 Baugesetzbuch) sind öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“