Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

„a)       Die im vollen Wortlaut vorliegende Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Brucknerstraße - ohne Stiche“ (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.

 

b)         Alle von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.

Die vor bezeichnete Erschließungsanlage ist endgültig hergestellt.

Sie entspricht den Merkmalen des § 1 der zuvor unter a) benannten Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Brucknerstraße - ohne Stiche.

 

Vorstehender Beschluss sowie die der Betragspflicht unterliegenden Grundstücke (§ 133 Abs.1 Baugesetzbuch) sind öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“