Beschlussvorschlag:

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2015 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.