Sitzung: 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 68/012
Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2015 und beschließt
die in vollem Wortlaut vorliegende 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für
die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.