Sitzung: 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 68/011
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2015 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und
Winterdienstgebühren 2015 ab 01.01.2015 sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 25.04.2008. Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit
dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu
übernehmen sind:
1. Straßenreinigungsgebühren:
Straßenart |
Gebühr
2014 |
Gebühr
2015 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,36 Euro |
1,29 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,82 Euro |
1,72 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,64 Euro |
1,55 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,46 Euro |
1,38 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,27 Euro |
1,21 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
2.
Winterdienstgebühren:
Prioritätenstufe |
Gebühr
2014 |
Gebühr
2015 |
|
0 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 0 |
2,51 Euro |
2,51 Euro |
1 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 1 |
1,88 Euro |
1,88 Euro |
2 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 2 |
1,26 Euro |
1,26 Euro |
3 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 3 |
0,63 Euro |
0,63 Euro |
4 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 4 |
0,00 Euro |
0,00 Euro |