Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in vollem Wortlaut vorliegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hilden vom 17.12.2014 mit Wirkung ab 01.01.2015 und nimmt die Erwägungen der Verwaltung für die Fassung der Änderungssatzung ausdrücklich zustimmend zur Kenntnis.“