Sitzung: 26.11.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/018
Beschlussvorschlag geändert:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses
des Bebauungsplanes Nr. 260 für den Bereich S-Bahnhof Hilden-Süd gemäß § 2 Abs.
1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954).
Das geänderte
Plangebiet liegt unmittelbar im Bereich des S-Bahnhofes Hilden-Süd. Es besteht
aus zwei Teilen, die durch die Richrather Straße getrennt werden. Der westliche
Teil umfasst das Flurstück 301 sowie einen Teil des Flurstücks 948 3088 (beide Flur 58) und der östliche, zweite
Teil des Plangebietes besteht aus den Flurstücken 334 und 840 in Flur 49 und in
Flur 59 die Flurstücke 314, 315, 877, 883 und 995 sowie ein weiterer
Teil des Flurstücks 948, alle in der Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung
ist es weiterhin, die betroffenen Flächen langfristig als Zugänge zum S-Bahnhof
Hilden-Süd sowie als Bike+Ride-Anlagen zu sichern.