Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag geändert:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 260 für den Bereich S-Bahnhof Hilden-Süd gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954).

 

Das geänderte Plangebiet liegt unmittelbar im Bereich des S-Bahnhofes Hilden-Süd. Es besteht aus zwei Teilen, die durch die Richrather Straße getrennt werden. Der westliche Teil umfasst das Flurstück 301 sowie einen Teil des Flurstücks 948  3088 (beide Flur 58) und der östliche, zweite Teil des Plangebietes besteht aus den Flurstücken 334 und 840 in Flur 49 und in Flur 59 die Flurstücke 314, 315, 877, 883 und 995 sowie ein weiterer Teil des Flurstücks 948, alle in der Gemarkung Hilden.

 

Ziel der Planung ist es weiterhin, die betroffenen Flächen langfristig als Zugänge zum S-Bahnhof Hilden-Süd sowie als Bike+Ride-Anlagen zu sichern.