Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss  und im Haupt- und Finanzausschuss der Verschmelzung der GGA Gemeinnützige Gesellschaft gegen Arbeitslosigkeit mbH (GGA) mit dem Sitz in Langenfeld auf die Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden Gesellschaft mbH (GJwH) mit dem Sitz in Hilden und einem Stammkapital von € 26.000,00 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 gemäß dem im Entwurf beigefügten notariell zu beurkundenden Verschmelzungsvertrag (Anlage 1) zu. Hiernach überträgt die GGA ihr Vermögen als Ganzes und mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die GJwH gegen Gewährung eines Geschäftsanteils im Nennwert von € 26.000,00 an der übernehmenden GJwH. Ãœbersteigt der Unternehmenswert der GJwH den Unternehmenswert der GGA, ist der Differenzbetrag durch entsprechende Zuzahlung der Stadt Langenfeld in die Kapitalrücklage der übernehmenden GJwH auszugleichen. Aufgrund einer vorläufigen Plan-Ãœbernahmebilanz zum 1. Januar 2015 (Anlage 2) ist von einer Zuzahlung der Stadt Langenfeld in Höhe von rund T€ 114 auszugehen.

 

2.  Der Rat der Stadt Hilden stimmt dem Eintritt der Stadt Monheim am Rhein als weiterer Gesellschafter in die übernehmende GJwH im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Bareinlage und Ãœbernahme eines Geschäftsanteils im Nennwert von € 26.000,00 zu. Der Differenzbetrag zum Unternehmenswert der GJwH ist durch eine entsprechende Zuzahlung der Stadt Monheim am Rhein in die Kapitalrücklage der übernehmenden GJwH auszugleichen. Aufgrund der unter Ziffer 1. genannten vorläufigen Plan-Ãœbernahmebilanz ist von einer Zuzahlung der Stadt Monheim am Rhein in Höhe von rund T€ 216 auszugehen.

 

3.  Der Rat der Stadt Hilden stimmt der vollständigen Neufassung des Gesellschaftsvertrages der übernehmenden GJwH gemäß dem im Entwurf beigefügten Gesellschaftsvertrag (Anlage 3) zu. Die neue Firma der Gesellschaft lautet: Bildung³ gemeinnützige GmbH der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein.

 

4.  Die Zusammenarbeit der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein richtet sich nach dem im Entwurf beigefügten Konsortialvertrag (Anlage 4).

 

5.  Als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Bildung³ gemeinnützige GmbH der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein für die Stadt Hilden wird Frau Bürgermeisterin Birgit Alkenings entsendet. Als Vertreter wird Herr Beig. Reinhard Gatzke entsendet.

 

6.  Als erste Mitglieder des Aufsichtsrats der Bildung³ gemeinnützige GmbH für die Stadt Hilden werden entsendet:

 

     Herr / Frau ……………………………      Vertreter: Herr / Frau ………………………..…. 

     Herr / Frau ……………………..…….       Vertreter: Herr / Frau ………………………..…. 

     Herr / Frau ……………………………      Vertreter: Herr / Frau ………………………..….       

                                                                                                          

Als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats wird ein von der Bürgermeisterin der Stadt Hilden benannter Vertreter und zwar Herr Beig. Reinhard Gatzke entsendet.

Als Vertreter wird Herr Heinrich Klausgrete benannt.

 

8.  Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und die notariellen Beurkundungen zu beauftragen.