Sitzung: 11.12.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 20/004
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und
im Haupt- und Finanzausschuss der Verschmelzung der GGA Gemeinnützige
Gesellschaft gegen Arbeitslosigkeit mbH (GGA) mit dem Sitz in Langenfeld auf
die Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden Gesellschaft mbH (GJwH) mit dem Sitz
in Hilden und einem Stammkapital von € 26.000,00 mit Wirkung zum 1. Januar 2015
gemäß dem im Entwurf beigefügten notariell zu beurkundenden
Verschmelzungsvertrag (Anlage 1) zu. Hiernach überträgt die GGA ihr Vermögen
als Ganzes und mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung
im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die GJwH gegen Gewährung eines
Geschäftsanteils im Nennwert von € 26.000,00 an der übernehmenden GJwH.
Ãœbersteigt der Unternehmenswert der GJwH den Unternehmenswert der GGA, ist der
Differenzbetrag durch entsprechende Zuzahlung der Stadt Langenfeld in die
Kapitalrücklage der übernehmenden GJwH auszugleichen. Aufgrund einer
vorläufigen Plan-Übernahmebilanz zum 1. Januar 2015 (Anlage 2) ist von einer
Zuzahlung der Stadt Langenfeld in Höhe von rund T€ 114 auszugehen.
2. Der Rat der Stadt Hilden stimmt dem Eintritt
der Stadt Monheim am Rhein als weiterer Gesellschafter in die übernehmende GJwH
im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Bareinlage und Übernahme eines
Geschäftsanteils im Nennwert von € 26.000,00 zu. Der Differenzbetrag zum
Unternehmenswert der GJwH ist durch eine entsprechende Zuzahlung der Stadt
Monheim am Rhein in die Kapitalrücklage der übernehmenden GJwH auszugleichen.
Aufgrund der unter Ziffer 1. genannten vorläufigen Plan-Übernahmebilanz ist von
einer Zuzahlung der Stadt Monheim am Rhein in Höhe von rund T€ 216
auszugehen.
3. Der Rat der Stadt Hilden stimmt der
vollständigen Neufassung des Gesellschaftsvertrages der übernehmenden GJwH
gemäß dem im Entwurf beigefügten Gesellschaftsvertrag (Anlage 3) zu. Die neue
Firma der Gesellschaft lautet: Bildung³ gemeinnützige GmbH der Städte Hilden,
Langenfeld und Monheim am Rhein.
4. Die Zusammenarbeit der Städte Hilden,
Langenfeld und Monheim am Rhein richtet sich nach dem im Entwurf beigefügten
Konsortialvertrag (Anlage 4).
5. Als Mitglied der Gesellschafterversammlung der
Bildung³ gemeinnützige GmbH der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein für die Stadt Hilden wird Frau
Bürgermeisterin Birgit Alkenings entsendet. Als Vertreter wird Herr Beig.
Reinhard Gatzke entsendet.
6. Als erste Mitglieder des Aufsichtsrats der
Bildung³ gemeinnützige GmbH für die Stadt Hilden werden entsendet:
    Herr / Frau ……………………………     Vertreter: Herr / Frau ………………………..….Â
    Herr / Frau ……………………..…….      Vertreter: Herr / Frau
………………………..….Â
    Herr / Frau ……………………………     Vertreter: Herr / Frau ………………………..….     Â
                                                                                                         Â
Als weiteres Mitglied
des Aufsichtsrats wird ein von der Bürgermeisterin der Stadt Hilden benannter
Vertreter und zwar Herr Beig. Reinhard Gatzke entsendet.
Als Vertreter wird
Herr Heinrich Klausgrete benannt.
8. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und die notariellen Beurkundungen zu
beauftragen.