Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

und Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die der SV als Anlage beigefügte in vollem Wortlaut vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hilden (Straßenbaubeitragssatzung) vom 30.06.2005 wird hiermit beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.