Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14A, 4. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).

 

Das Plangebiet liegt in der Hildener Innenstadt. Es wird begrenzt im Norden durch die Mittelstraße, im Westen durch die Heiligenstraße, im Süden durch die Straße Am Kronengarten und im Osten durch die Westgrenze der Flurstücke 647 und 649, beide in Flur 49 der Gemarkung Hilden (C&A-Filiale).

 

Ziel des Bebauungsplanes ist neben einem Ausschluss von Bordellen und weiteren Betrieben des Rotlichtmilieus eine Konkretisierung beim Ausschluss von Vergnügungsstätten (u.a. Wettbüros).