Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 246A (VEP Nr. 18) mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.08.2012.

 

Das Plangebiet liegt im westlichen Teil der Stadt Hilden. Es wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße B 228, im Osten durch eine private Erschließungsstraße bzw. rückwärtige Grundstücksflächen angrenzender Gewerbetriebe an der Weststraße und im Süden und Westen durch die rückwärtigen Grundstücksflächen angrenzender Gewerbetriebe an der Düsseldorfer Straße und der Weststraße. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 25, 196, 198, 200 und 202 der Flur 14 Gemarkung Hilden.

 

Ziel der Planung war es, für den vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Verkaufsfläche zu schaffen.