Sitzung: 22.10.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/011
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 246A (VEP Nr. 18) mit dem Aufstellungsbeschluss des
Stadtentwicklungsausschusses vom 29.08.2012.
Das Plangebiet liegt im westlichen Teil der
Stadt Hilden. Es wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße B 228,
im Osten durch eine private Erschließungsstraße bzw. rückwärtige
Grundstücksflächen angrenzender Gewerbetriebe an der Weststraße und im Süden
und Westen durch die rückwärtigen Grundstücksflächen angrenzender Gewerbetriebe
an der Düsseldorfer Straße und der Weststraße. Das Plangebiet umfasst die
Flurstücke 25, 196, 198, 200 und 202 der Flur 14 Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung war es, für den vorhandenen
Lebensmitteldiscountmarkt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Vergrößerung der Verkaufsfläche zu schaffen.