Sitzung: 01.10.2014 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 51/007
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung im Ausschuss für Schule und
Sport beschließt der Rat der Stadt:
1.
Der
Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes wird
zur Kenntnis genommen.
2.
Die
städtische GGS am Elbsee, Schalbruch 33, 40721 Hilden, wird rückwirkend ab dem
01.08.2011 als Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt „Geistige
Entwicklung“ bestimmt.
3.
Die
Aufnahmekapazität der städtischen GGS am Elbsee wird ab dem Schuljahr 2015/2016
auf 50 Schülerinnen und Schüler der Eingangsklasse begrenzt.