Sitzung: 01.10.2014 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 10/005
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung durch den
Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des
Kommunalwahlgesetzes die Gültigkeit des Ergebnisses der Kommunalwahl 2014 fest.