Sitzung: 28.09.2005 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: WP 04-09 SV 61/068
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden ordnet nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss zur Sicherung der
Planung die Veränderungssperre Nr. 46 gem. §§ 16 und 17 Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung für folgenden
Bereich an:
Das Plangebiet liegt
im Westen des Hildener Stadtgebietes.
Es wird begrenzt
durch die Düsseldorfer Straße im Süden, die Walter-Wiederhold-Straße im Westen,
die nördliche Grenze der Flurstücke 268,
271, 260 und 262 im Norden sowie die östliche Grenze der Flurstücke 262 und 263
im Osten. Alle Flurstücke liegen in Flur 2 der Gemarkung Hilden.
Daher beschließt der
Rat die im vollen Wortlaut vorgelegte Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre.“
(Günter Scheib)