Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der Stadt
Hilden nimmt zur Kenntnis, dass im lfd. Jahr die Aufstellung eines Nachtrages
(1. NT) erforderlich ist. Die Verwaltung wird beauftragt alle Maßnahmen – z.B.
öffentliche Bekanntmachung, Auslegung des Entwurfes - in die Wege zu leiten,
damit in der Sitzung des Rates am 9. November 2005 die Beschlussfassung über
den 1. NT erfolgen kann.“
Günter Scheib