Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung im Ausschuss für Schule und Sport beschließt der Rat der Stadt:

 

1.    Der Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die städtische GGS am Elbsee, Schalbruch 33, 40721 Hilden, wird rückwirkend ab dem 01.08.2011 als Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ bestimmt.

 

3.    Die Aufnahmekapazität der städtischen GGS am Elbsee wird ab dem Schuljahr 2015/2016 auf 50 Schülerinnen und Schüler der Eingangsklasse begrenzt.