Sitzung: 10.09.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/004
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
den Bebauungsplan Nr. 67, 7. vereinfachte
Änderung für den Bereich Fritz-Gressard-Platz 2-9 gemäß der §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der z.Zt. gültigen Fassung
sowie § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert wurde, als Satzung.
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der
Hildener Innenstadt zwischen Fußgängerzone und Stadtpark. Das Plangebiet
umfasst die Flurstücke 1039 und 1249, beide in Flur 58 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Bauleitplanung ist es, neben
den bereits nicht mehr zulässigen „Rotlicht-Nutzungen“ und Spielhallen
Wettbüros auszuschließen und sonstige Vergnügungsstätten nur noch ausnahmsweise
zulässig zu machen.
Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung
vom 08.07.2014 zugrunde.