Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

den Bebauungsplan Nr. 67, 7. vereinfachte Änderung für den Bereich Fritz-Gressard-Platz 2-9 gemäß der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der z.Zt. gültigen Fassung sowie § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert wurde, als Satzung.

 

Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der Hildener Innenstadt zwischen Fußgängerzone und Stadtpark. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1039 und 1249, beide in Flur 58 der Gemarkung Hilden.

 

Das Ziel der Bauleitplanung ist es, neben den bereits nicht mehr zulässigen „Rotlicht-Nutzungen“ und Spielhallen Wettbüros auszuschließen und sonstige Vergnügungsstätten nur noch ausnahmsweise zulässig zu machen.

 

Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung vom 08.07.2014 zugrunde.