Der Rat der Stadt nahm nach Vorberatungen im Haupt- und
Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in der Zeit vom 01.01. bis 30.06.2008
erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen (s. Anlage 1 der SV ) und investiven Auszahlungen
(siehe Anlage 2 der SV).“