Sitzung: 01.07.2014 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/001
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß §
17 Abs. 4 Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert wurde,
in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen
Demokratie vom 09.04.2013 (GV NRW S. 194) die in vollem Wortlaut vorgelegte
Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 52 inkl. des beigefügten
Übersichtsplanes für den Bereich zwischen Eichenstraße/ Zeißweg/ Düsseldorfer Straße (Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 225).
Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Eichenstraße, im Osten
durch die Walter-Wiederhold-Straße, im Westen durch die Niedenstraße und im
Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 183, 24, 25, 134, 121,
192,191, und 18, alle in Flur 2 der Gemarkung Hilden.
Im Ãœbersichtsplan, der Bestandteil der
Satzung ist, ist der räumliche Geltungsbereich der aufzuhebenden Veränderungssperre
schwarz umrandet.