Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
der Stadt Hilden stellt gemäß § 1 Abs. 2 und § 12 der Wahlordnung für die Wahl
der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Hilden das Ergebnis der Wahl des
Integrationsrates der Stadt Hilden fest.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
der Stadt Hilden stellt gemäß § 1 Abs. 2 und § 12 der Wahlordnung für die Wahl
der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Hilden das Ergebnis der Wahl des
Integrationsrates der Stadt Hilden fest.