Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
der Stadt Hilden stellt gemäß §§ 34 und 46b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) das
Ergebnis der Wahlen des/ der Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und des
Stadtrates fest.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
der Stadt Hilden stellt gemäß §§ 34 und 46b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) das
Ergebnis der Wahlen des/ der Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und des
Stadtrates fest.