Sitzung: 14.05.2014 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-24 SV 14/042
I. Beschlussvorschläge:
"1.   Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss
nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 11.10.2013 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis
ist im Prüfungsbericht vom 02.04.2014 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen
Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2012 vom 11.
Oktober 2013 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2.    Nach der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresüberschuss in Höhe von 6.802.154,54 Euro der
AusgleichsÂrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.“
II. Beschlussvorschläge für den Rat ohne Bürgermeister:
1.    Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2012 entlastet.
2.    Der Bürgermeister wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den JahÂresabschluss 2012 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen
und danach bis zur Feststellung des folgenden JahresabÂschlusÂses zur Einsichtnahme
verfügbar zu halten.