Beschluss: einstimmig beschlossen

 

I. Beschlussvorschläge:

 

"1.    Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 11.10.2013 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 02.04.2014 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2012 vom 11. Oktober 2013 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss in Höhe von 6.802.154,54 Euro der Ausgleichs­rücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.“

 

II. Beschlussvorschläge für den Rat ohne Bürgermeister:

 

1.     Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012 entlastet.

 

2.     Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2012 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresab­schlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.