Beschlussvorschlag:

 

 

Alle von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen

Fassung das Abrechnungsgebiet.

 

Die Erschließungsanlage „Am Jägersteig“ ist erstmalig endgültig hergestellt.

 

Vorstehender Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“